Teilrevision Energiegesetz
Aargauer BDP begrüsst Teilrevision des Energiegese
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat die Botschaft zur Teilrevision des Energiegesetzes veröffentlich. Die BDP begrüsst die meisten vorgeschlagenen Massnahmen und hofft, dass die Teilrevision rasch vom Grossen Rat verabschiedet und vom Regierungsrat in Kraft gesetzt wird.
Die vorgeschlagenen Punkte der Teilrevision helfen mit die Energiewende umzusetzen. Für die BDP war bereits in der Vernehmlassung wichtig, dass der bürokratische Aufwand gering gehalten wird. Die Umsetzung in der Botschaft zur Teilrevision ist nun noch etwas schlanker geworden, was die BDP sehr begrüsst.
BDP fordert längere Übergangsfrist Elektroboiler
Leider wurde die Forderung der BDP, die Übergangsfrist für den Ersatz der Elektroboiler zu verlängern nicht berücksichtigt. Elektro-Wassererwärmer haben eine sehr lange Lebensdauer und sind wartungsarm, weshalb sie sehr gute Betriebsmittel sind. Wenn ein Hauseigentümer ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Energien einkauft, so ist ein Elektroboiler sehr umwelt- und klimafreundlich. Die BDP fordert in diesem Punkt nach wie vor, dass die Übergangsfrist auf 20 Jahre verlängert wird und dass für Hauseigentümer, welche erneuerbaren Strom einkaufen eine Ausnahmebewilligung im Gesetz verankert wird. Auch für Hauseigentümer, welche eine eigene PV-Anlage besitzen sollte bezüglich Elektrowarmwassererwärmer eine Ausnahme möglich sein.
Investitionen notwendig
Die mit der Branche gefundene Lösung bezüglich Eigenstromversorgung überzeugt. Dass die Branche Hand für eine solche Lösung geboten hat, zeigt, dass die Energiebranche Interesse an einer effizienten Umsetzung der Energiewende hat und auch selbst ihren Beitrag dazu leistet.
Dennoch werden mit dieser Teilrevision allein die Ziele der Energiestrategie 2050 noch nicht erreicht. Um die Einsparungs- und Produktionsziele einzuhalten, braucht es letztendlich effektive Investitionen der Hauseigentümer. Aber auch die Energiebranche muss weiter investieren.